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Einreisebestimmungen

 

 

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Wenn Sie mit Hunden in den Urlaub fahren möchten. Informieren Sie sich über die jeweiligen Landes Einreisebestimmungen.

Bitte bedenken Sie, eine lange Reise ist für Tiere nicht ungefährlich. zB:
Hitzeschlag Hund
- Sonnenstich Hund - Atemstillstand Hund - Schock Hund - Herzschwäche Hund - Nierenschwäche Hund
weitere Tierinfos zu Tiergesundheit

Einreisebestimmungen "Ausland"

Einreisebestimmung Belgien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Belgien: Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.

Einreisebestimmung Bosnien Herzegowina Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Bosnien Herzegowina: Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.

Einreisebestimmung Bulgarien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Bulgarien: Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr (Hund) bzw. vor 6 Monaten (Katze) durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage, ist erforderlich.

Einreisebestimmung Dänemark Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Dänemark: Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten

Einreisebestimmung Estland Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Estland: Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.

Einreisebestimmung Finnland Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Finnland: Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.

 

Einreisebestimmung Frankreich Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Frankreich: Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris erforderlich.

Einreisebestimmung Griechenland Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Griechenland: Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein internationaler Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder französischer Sprache) vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein.

Einreisebestimmung Großbritanien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Großbritannien: Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA- Staaten gewesen ist.
Verbotene Rassen: 

Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros

Einreisebestimmung Irland Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Irland: Die Einreise nach Irland ist nur über England unter Einhaltung des PETS möglich.

 

Einreisebestimmung Italien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Italien: Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Einreisebestimmung Jugoslawien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Ex-Jugoslawien: Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.

 Einreisebestimmung Kroatien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Kroatien: Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.

Einreisebestimmung Lettland Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Lettland: Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr erfolgt sein.

Einreisebestimmung Littauen Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Littauen: Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.

 

Einreisebestimmung Luxemburg Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

 

Luxemburg: Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.

Einreisebestimmung Niederlande Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Niederlande: Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire-Terrier und Pitbulls sich häufig sehr ähnlich sehen, werden American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet. Diese Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos.

Einreisebestimmung Norwegen Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Norwegen: Die Tiere müssen bei der Einreise von einer Tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein.

Die Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der lmpfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 1 0 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multi-locularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.

Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.

Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein ( oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen).

Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Leptospirose- und Staupeimpfung müssen bei Ein-fuhr mindestens 30 Tage zurückliegen.

ldentifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden.

Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA- Staaten gehalten wurde. Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire-Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.

Aktuelle Informationen erhalten Sie über: www.norwegen.org/Reisen/Hund-und-Katz.htm

Einreisebestimmung Österreich Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Österreich: Internationaler lmpfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Nach der Impfung sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12 Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.

Einreisebestimmung Polen Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Polen: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen

Einreisebestimmung Portugal Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Portugal: Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.

Einreisebestimmung Rumänien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Rumänien: Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso erforderlich.

Einreisebestimmung Schweden Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Schweden: Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82 Jönköping, Schweden) zu beantragen ist. Der Zahlungsbeleg über 400 SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an das Amt gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde und Katzen innerhalb eines Jahres eingeführt werden.

Gesundheitsbescheinigung: siehe Norwegen

Impfbescheinigung: Tiere müssen vor der Impfung gechippt werden.

Tollwut: Die Impfung darf bei Einreise nicht älter als 1 Jahr und 45 Tage sein. Tollwutimpfungen vor einem Alter von 3 Monaten sind nicht gültig.

Leptospirose: Gültigkeitsdauer siehe Tollwutimpfung.

Staupe: Impfung darf nicht länger als 2 Jahre und 45 Tage zurückliegen.

Weitere Bestimmungen (Titer etc.): siehe Norwegen

Zugelassene Labors: siehe Großbritannien

Verbotene Rassen: nicht aufgeführt

Aktuelle Informationen: 
Tel.: 0046/(0)36/15 61 00 oder www.sjv.se/english/dogsandcats/default.htm26

Einreisebestimmung Schweiz Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Schweiz: Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit kopierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.

Einreisebestimmung Slowenien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Slowenien: Internationaler lmpfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und Tollwutimpf-bescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.

 

Einreisebestimmung Slowakische Republik Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

 

Slowakische Republik: Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.

Einreisebestimmung Spanien Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Spanien: Internationaler lmpfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage. Für Tiere unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Tollwutimpfung vor mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als vor 1 Jahr.

 

Einreisebestimmung Tschechiche Republik Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

 

Tschechische Republik: Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.

Einreisebestimmung Türkei Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Türkei: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein

Einreisebestimmung Ungarn Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Ungarn: Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen lmpfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.

Einreisebestimmung Usa Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

USA: Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dies nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wachen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.

Einreisebestimmung Deutschland Tiere Hund Einreisebestimmungen Hunde

Deutschland: Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt ! Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.


 

 

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Neue Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen in EU-Mitgliedsstaaten (Sonderregelungen nur noch für Großbritannien, Irland, Schweden) ab 03.07.2004

Eine amtstierärztliche Bescheinigung ist innerhalb der EU (auch für die neuen Beitrittsstaaten) nicht mehr erforderlich!

(Beachten Sie bitte bis zu diesem Datum die unter den einzelnen Ländern aufgeführten Hinweise.)
Quelle: umweltamt.hagen.de

 

  • Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.
  • Die Mitgliedstaaten Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
  • Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
  • Am 3. März 2004 hat die Europäische Kommission Übergangsmaßnahmen für den privaten Reiseverkehr beschlossen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie
    • vor dem 03.07. 2004 ausgestellt wurden,
    • noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz [gültig bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung], ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),
    • den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 03.07.2004 nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.

  • Die neuen EU-Heimtierausweise werden von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt. Alle niedergelassenen Hagener Tierärzte sind mittlerweile amtlich hierzu ermächtigt worden.

 

Siehe auch
Hunderassen Katzenrassen Pferderassen Hunde Shops Tiervermittlung Tierärzte
Tierheime Tierpflege Hundeausbildung Pferdeausbildung Tierpsychologie Tiertherapie
Hundepension Tierbetreuung Tierfriedhof Tierinfos Tierlinks Tierbedarf
Heimtierbedarf Tierfutter Tierzubehör Heimtierbedarf Haustierbedarf Haustiere
Hundevermittlung Katzenvermittlung Pferdevermittlung Händler für Tierbedarf Tiere in Not Tier suchen ein Zuhause

www.tierpro.de.

 

 
 
Tierwelt
Tiervermittlung
Tiere suchen
ein Zuhause
KatzenvermittlungNagervermittlungHundevermittlung Pferdevermittlung
 
Tiere vermisst, Tiere gefunden
Tiere vermisst
Tiere gefunden
 
kostenlos inserieren
 
 
Tiervermittlung, Tiere suchen ein Zuhause, Tiere in Not, Haustier Inserate
 

 
 
 
von Hundeschule bis Tierpsychologe
 
 
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